Peter René Dietrich
Rechtsanwalt






Schon im Ermittlungsverfahren können Fragen des Strafvollstreckungsrechts eine große Rolle spielen, wenn etwa Sicherheitsleistungen eine bevorstehende Festnahme abwenden können oder Maßnahmen für einen dinglichen Arrest – der Sicherung einer Zwangsvollstreckung ohne das ein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt – vom Arrestgericht angeordnet werden.
Auch im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung besteht die Notwendigkeit Ihre Rechte und Interessen weiterhin anwaltlich zu vertreten. Hierzu berate ich Sie gerne.
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